Schausteller gemäß Gewerbeordnung
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Schausteller gemäß Gewerbeordnung

Wer volkfesttypische Geschäfte wie Imbiss, Ausschank, Fahr- oder Verkaufsgeschäfte unterhält und auf Veranstaltungen wie Jahrmärkten damit eine Reisegewerbetätigkeit ausübt, fällt lt. Gewerbeordnung unter die Bezeichnung Schausteller. Viele Schausteller unterhalten auch mehrere Verkaufs- und Fahrgeschäfte, da sich oft nur so ein angemessenes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erzielen lässt.

Der Zeitraum, in dem Umsätze getätigt werden können, umfasst lediglich 120 Tage jährlich, zu denen allerdings noch Zeiten für Aufbau, Abbau und Transport kommen. Saison ist für viele Schausteller fast das ganze Jahr, beginnend im Frühjahr und endend mit den Weihnachtsmärkten. So versuchen die Schausteller, die immer noch steigenden Betriebskosten aufzufangen.

Im Schnitt beschickt jeder Schausteller ungefähr 18 Veranstaltungen. Dazu werden etwa 5.000 Kilometer jährlich zurückgelegt. Größere Fahrgeschäfte weichen auf den Bahntransport aus, kleineren Schaustellern ist dies aufgrund der Kostensituation nicht möglich, zumal etliche Verladestationen stillgelegt wurden.

Schausteller führen meist Familienbetriebe nach betriebswirtschaftlichen Kriterien.

Im Gegensatz zu ortsansässigen Firmen haben Schausteller noch Probleme mit Standortbewerbungen und den damit verbundenen Tätigkeiten. Meist werden innerhalb der Saison zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Kostenintensiv sind nicht nur der Kauf und die Instandhaltung der Fahrzeuge und Ausstattung, sondern auch Standgebühren, Anschluss-, Verbrauchs- und Genehmigungsgebühren sowie Transport- und Personalkosten.

Nicht selten kommen noch private Schwierigkeiten wie die Sorge für die Altersabsicherung hinzu, was die Aufnahme einer Nebenerwerbstätigkeit unumgänglich macht. Wer im Alter die Fahr- und/oder Verkaufsgeschäfte auf den Nachwuchs übertragen will, wird nicht selten enttäuscht. Häufig hat dieser andere Pläne, so dass am Ende des Berufslebens nicht die Übergabe des Betriebes an die Kinder steht, sondern ggf. der Verkauf des Unternehmens, um den Lebensabend zu sichern.

h@wiedow.de

 

 

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