Wechsel aus der Privaten Krankenversicherung zurück in die Gesetzliche
Welcome: Guest   Log in |  Register

Home » Articles » Versicherung » Wechsel aus der Privaten Krankenversicherung zurück in die Gesetzliche

Wechsel aus der Privaten wieder zurück in die Gesetzliche? Fast unmöglich!

Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Einkommen muss bestimmte Grenzen überschreiten oder der Versicherungsnehmer übt eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aus. Ein Wechsel in die PKV will allerdings gut überlegt sein, denn für bestimmte Personengruppen ist eine Rückkehr so gut wie ausgeschlossen.

Gab es früher noch verschiedene Möglichkeiten für privat Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, sind diese "Schlupflöcher" inzwischen weitgehend geschlossen. Früher konnte man bei Arbeitslosigkeit oder wenn bei nur einem Einkommen, das zeitweilig unter der Beitragsbemessungsgrenze lag aus der PKV wieder zurückwechseln.

So wurde der Krankenkassen Wechsel eines privat Krankenversicherten zur GKV durch Gesetzesänderung unter bestimmten Voraussetzungen generell ausgeschlossen. Auch dann wenn der Privatversicherte an sich wieder versicherungspflichtig geworden ist, was zum Beispiel der Fall ist wenn nach Arbeitslosigkeit ein Job angenommen wird der ein niedrigeres Einkommen hat.

Diese Möglichkeiten gibt es fast nicht mehr, denn es wurde ausgenutzt sich in jungen Jahren privat zu versichern und wenn die Beitragslast im Alter immer höher wird einfach wieder in die GKV zu wechseln und dort als freiwillig Versicherter lebenslang versichert bleiben.

Diese Möglichkeiten wurden gesetzlich unterbunden wenn

- eine Person, die eine private Krankenversicherung hat nach vollendetem 55. Lebensjahr vom Einkommen her theoretisch wieder versicherungspflichtig geworden wäre
- die versicherte Person in den letzten 5 Jahren keine gesetzlichen Krankenkasse angehört hatte und in dieser Zeit mind. 30 Monate auch keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören musste.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt so sind auch die Ehepartner betroffen. Eine kostenlose Mitversicherung in einer der gesetzlichen Kassen ist nicht mehr möglich.

Personen, die jünger als 55 Jahre sind können nur dann aus einer privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn Arbeitslosigkeit eintritt oder der Betroffene einen Arbeitsplatz annimmt, bei dem das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

 

Categories: Advertising - Art and Entertainment - Business and Finance - Cars - Computers - Employment - Esoterik & Astrologie - Family & Home - Games - Health - Internet - Kids and Teens - Music - News - Other - Science - Shopping - Travel - Versicherung - Photoshop Tutorial

Other interesting Articles: