Kapital- Lebensversicherung- optimale Kopplung von Risikoabsicherung und Sparen
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Um im Todesfall entsprechend abgesichert zu sein, hat der zu Versichernde die Möglichkeit, eine Kapital-Lebensversicherung abzuschließen. Es liegt hierbei ein gezielter Zusammenschluss von Spareinlagen und einer Risikoabsicherung für die Hinterbliebenen vor und im Erlebensfall für den Versicherten.
Dabei greifen dieselben steuerlichen Vergünstigungen wie bei der Risikoversicherung und bieten zusätzlich den Vorteil, mit dem Ersparten einen Baustein für die spätere Altersvorsorge zu leisten. Dabei garantiert der Versicherer auf den Sparanteil einen Mindestzins, wobei daraus die Versicherungssumme bei Ablauf des Vertrages errechnet wird.
Zusätzlich bekommt der Versicherte nach Ablauf der Zeit neben dieser garantierten Summe noch Überschussanteile, die der Versicherer in aller Regel aus drei Quellen erwirtschaftet und dann an die Versicherten weitergibt:
Zum einen die Zinserträge, die derzeit etwa fünf bis sieben Prozent Verzinsung der Sparsumme ausmachen, sowie die Risikoerträge, die sich aus einer Ausschüttung zusammen setzen, wenn weniger Versicherungsfälle vorliegen, als vorher statistisch kalkuliert. Und der dritte Faktor ist eine Ausschüttung, wenn Verwaltungskosten niedriger als vorher geplant ausfallen. Dann werden dem Versicherten Kostenerträge gutgeschrieben.
Versicherungsvergleiche zeigen, dass es in jedem Falle lohnt, vor Abschluss Informationen zu den Konditionen und Rahmenbedingungen einzuholen.
In aller Regel zahlen Kapital- Lebensversicherungen im Falle des Todes und nach Ablauf der festgelegten Versicherungsdauer. Jedoch gilt zu bedenken, dass Todesfälle aufgrund von Selbstmord oder verfälschte Gesundheitsauskünfte bei Vertragsabschluss zu einer Leistungsminderung oder sogar einem Leistungsausfall führen können.
In der Regel wird die Summe an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt oder soweit keine vertragliche Regelung vorhanden ist, werden automatisch die Erben als bezugsberechtigt behandelt. Um den Wertverlust der Verträge, die in der Regel über mehrere Jahrzehnte laufen, aufzufangen, kann mit dem Versicherer eine sogenannte Dynamik vereinbart werden, bei der Beiträge und Leistungen jährlich automatisch erhöht werden. Diese Erhöhung erfolgt entweder, vertraglich festgelegt, automatisch mit einem fest vereinbarten Prozentsatz, oder durch die prozentuale Steigerung des Höchstbetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten.
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