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Die, am 05.10. 2006, voraussichtlich endgültig beschlossene Gesundheitsreform hat einige wichtige Veränderungen auch für nicht versicherte Personen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, geschaffen. Da in Deutschland zurzeit ca. 200.000 bis 250.000 Bürger ohne Krankenversicherung sind, ist die Entwicklung eines so genannten Basistarifs notwendig geworden. Durch den Basistarif müssen Versicherte in Zukunft bei der Versicherung aufgenommen werden, in der sie zuletzt versichert waren, ob privat oder gesetzlich.
Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko, und ohne vorherige Gesundheitsprüfung, können Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln (Kontrahierungszwang). Zudem müssen zukünftig alle Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, in einer privaten Krankenkasse aufgenommen werden können. Zu diesem Zweck wurde der „Basisversicherungsschutz“, entwickelt, der Leistungen auf Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung anbietet. Ehemals privat Versicherte, die den Versicherungsschutz verloren haben, sowie freiwillig gesetzlich Versicherte über der Versicherungspflichtgrenze müssen dann in den Basistarif aufgenommen werden. Der Beitrag für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung wird nicht höher sein, als der GKV-Höchstbeitrag (Beitragsbemessungsgrenze).
Bis zum 55. Lebensjahr steht dieser Tarif allen Versicherungsinteressenten ohne vorherige Gesundheitsprüfung offen. Darüber hinaus können die Versicherten in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln und ihre Altersrückstellungen anrechnen lassen. Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV findet nicht statt. Eine erneute Gesundheitsprüfung wird dann nicht mehr vorgenommen.
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