Familienrecht – Wer muss wie viel Unterhalt für Kinder zahlen?
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Kinder ohne eigenen Hausstand, egal ob minder- oder volljährig, haben Anspruch auf Unterhalt.
Unterhaltspflichtig sind immer beide Eltern, wobei man zwischen Bar-Unterhalt und Natural-Unterhalt unterscheidet. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, erfüllt i. d. R. seine Unterhaltspflicht durch Gewährung des Naturalunterhaltes, bei dem anderen handelt es sich um den Barunterhaltspflichtigen.
In welcher Höhe der Bar-Unterhalt gezahlt werden muss, wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Richtlinie, die allerdings vom Oberlandesgericht Oldenburg und von vielen anderen Gerichten als verbindlich anerkannt ist. Das staatliche Kindergeld wird auf die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle anteilig angerechnet.
Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltsverpflichtete einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhalt zahlen muss. Bei anderer Anzahl Unterhaltsberechtigter müssen in der Regel Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe vorgenommen werden.
Am 05.04.2006 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts beschlossen, das in 2007 in Kraft treten soll. Geplant ist u. a.,
- die Eigenverantwortung der Ehegatten nach einer Ehescheidung zu stärken,
- den unterhaltsrechtlichen Schutz minderjähriger Kinder zu intensivieren,
- die Stellung der "nichtehelichen" Mütter zu verbessern und
- insgesamt eine Vereinfachung des komplizierten Unterhaltsrechtes zu erreichen.
In den komplizierten Fragen zu Unterhalt / Familienrecht empfiehlt sich die Unterstützung durch kompetente Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte / Fachanwältinnen für Familienrecht.
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