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Markteintrittsstrategien für Australien
Unter den heutigen Gesichtspunkten ist Australien nicht mehr unerreichbar. Die neueste Technology ermöglicht einen kostengünstigen Transport von Gütern und Personen. Vor allen Dienstleistungen werden mittlerweile grenzüberschreitend angeboten, so dass der Dienstleistungssektor interessante Chancen bietet. Viele europäische und vor allem deutsche Unternehmen haben bereits vor Jahrzehnten die Möglichkeit erkannt, die Australien mit ihren meist europäischen Einwohnern, dem reichhaltigen Rohstoffvorrat und der nähe zum Wachstumsmarkt Asien bietet. Diese Unternehmen arbeiten vielfach mit geringer Konkurrenz und profitieren von dem seit Jahren anhaltenden Wirtschaftswachstum.
Nunmehr besteht für Unternehmen die Chance sich ein weiteres Standbein in einem wirtschaftlich wachsenden Land aufzubauen um somit auch die heimische Produktion anzukurbeln. Aufgrund von Einreiseerleichterungen, Regierungsfördergelder in verschiedenen Sektoren oder steuerliche Erleichterungen wurden für ausländische Firmen umfangreiche Erleichterungen geschaffen. Dies soll neben den Großkonzernen, insbesondere den Mittelstand oder unabhängige Kleinunternehmer ansprechen, die darin für ihr Unternehmen eine Chance erkennen und denen ein Einstieg in den australischen Markt als Sprungbrett zu einem renommierten Unternehmen verhilft.
Unser Beitrag soll Ihnen zeigen, dass die Chance für den Aufbau eines Unternehmens in Australien für jeden besteht, der eine gute Idee hat, Flexibilität zeigt, etwas Kampfgeist besitzt, und vor allem Durchhaltevermögen sowie das Ziel vor Augen hat.
Ein Eintritt in den australischen Markt und ggf. in den gesamten asiatisch-pazifische Raum ist auf den nachfolgend erläuterten Wegen möglich:
Besonders hervorzuheben ist,
- Das Australische Recht kennt keinen Abfindungsanspruch/Good Will des Handelsvertreters bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nach § 89 b des deutschen HGB’s. Dies erleichtert einen Markteintritt in Australien enorm.
Direkter Export zu den Verbrauchern in Australien
Mit dieser Variante, können sie ihren Namen und Produkte auf dem australischen Markt verbreiten, ohne eine Anweisendheit ihres Unternehmens in Australien begründen zu müssen. Hierdurch entsteht keine steuerliche Haftung. Rechtlich kann es erforderlich sein, dass sie sich ihren Namen und Patent eintragen lassen.
Verkauf durch unabhängige Handelvertreter oder Vertriebhändler
Es besteht keine Verpflichtung für das Unternehmen sich in Australien zu registrieren. Es besteht keine steuerliche Haftung.
Verkauf durch abhängige Handelsvertreter
Es besteht keine Verpflichtung für das Unternehmen sich in Australien zu registrieren. Jedoch kann eine steuerliche Haftung begründet werden. Der Handelsvertreter kann nach dem australisch/deutschen Doppelbesteuerungsabkommen als Niederlassung angesehen werden. Es existiert in Australien kein Abfindungsansprüche des Handelsvertreters vergleichbar mit dem§ 89 HGB.
Verkauf durch ein Vertriebsbüro in Australien
Das Unternehmen muss sich in Australien als ausländisches Unternehmen registrieren lassen. Das Vertriebsbüro kann so strukturiert werden, sodass keine steuerliche Haftung in Australien entstehen würde. (nähere Informationen auf Anfrage) info@dominic.com.au
Verkauf durch eine Zweigniederlassung in Australien
Das Unternehmen muss sich als ausländisches Unternehmen in Australien registrieren lassen. Die Gewinne werden in Australien einem Steuersatz von 30% unterworfen. Die Steuer kann in Deutschland angerechnet werden. Die Zweigniederlassung hat bei „ASIC“ die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des gesamten Unternehmens, und nicht nur der australischen Niederlassung, einzureichen. (nähere Informationen auf Anfrage) info@dominic.com.au
Verkauf über eine Tochtergesellschaft in Australien
Ein Unternehmen, vergleichbar der deutschen GmbH, ist in wenigen Tagen gegründet. Es ist keine Stammeinlage, wie in Deutschland zu erbringen. Eine haftungsbeschränkte Pty Ltd ist bereits mit der Einlage eines AUS $ möglich. Die Gewinne (ob innerhalb Australiens oder außerhalb Australiens) werden mit 30% versteuert. (nähere Informationen auf Anfrage) info@dominic.com.au
Es ist nicht unbedingt eine Kostenfrage, es geht vielmehr darum, sich und seine Produkte auf dem Wachstumsmarkt zu präsentieren. Natürlich sollte ein gewisses Grundkapital zur Verfügung stehen.
Wir wollen Ihnen und Ihrem Unternehmen beim Wachstum helfen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Dominic Hennig Juritax Pty Ltd Level 12, 74 Castlereagh Street Sydney NSW 2000 Fon: + 61 (0) 2 9223 9660 Fax: + 61 (0) 2 9223 9662
Email: T.Hennig@dominic.com.au
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