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Sie ist zwar nicht lebensnotwendig, doch einen ruhigen Schlaf gewährt sie allemal: Eine Rechtsschutzversicherung steht immer hinter Ihnen. Doch nicht jede Police ist zugleich das Gelbe vom Ei. Wichtig sind im Vorab eine kritische Selbsteinschätzung über die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung und die Suche nach einem Versicherungsgeber, der Ihnen auch in der Praxis den Rücken stärkt.
Zusätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass nicht jeder Streitsuchende nach dem Erwerb einer Rechtsschutzpolice munter drauflosklagen kann. Denn allzu eifrigen Streithähnen wird schnell die Tür gewiesen. Kein Wunder, steht doch die Police in erster Linie für eine professionelle Möglichkeit zur Abwehr gegen eben solche Wutnickel. Und da bietet der Versicherer eine Absicherung auf vielerlei Rechtsschutzgebieten: Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Arbeitsrecht sind nur einige von diesen. Das Gespräch mit einem Versicherungsmakler hilft, individuelle Rechtsschutzbelange abzudecken. Gemeinsam wird mit ihm ein Risikoprofil erstellt, das Ihren persönlichen Bedarf festschreibt. Selbstverständlich kann eine hiernach abzuschließende Police auch um weitere Privatrechtsschutzpolicen erweitert werden, ferner Sie diese Absicherung als Privatperson suchen. Sie behalten in jedem Fall vollen Einfluss auf die Wahl der Versicherungsgebiete. Aus den individuellen Erweiterungswünschen oder Ausklammerungsgesuchen ergibt sich eine entsprechende Grundprämie. Diese kann je nach Streitbedarf variieren.
Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Rechtsschutzversicherung ist allerdings, dass man sie schon vor einem Ernstfall haben sollte, denn es gelten zwischen dem möglichen Streitfall und dem Abschluss einer Police noch 3 Monate Wartezeit, ausgenommen sind natürlich unvorhersehbare Ereignisse. Sucht man beim Thema Rechtsschutz das Gespräch mit einem Versicherungsmakler, so kann man sich in allen Fällen sicher sein, dass die persönlichen Interessen gewahrt werden.
Autor: Udo Langkau E-Mail: info [ at ) insurance1.de
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